Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von DelayPaid für die Bearbeitung von Entschädigungs- und Erstattungsansprüchen nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

DelayPaid ist ein Handelsname von Fixers B.V., Handelskammer (KvK) 98817353, mit Sitz in Amsterdam.
Besuchs-/Niederlassungsadresse: Orteliuskade 27-4, 1057 AD Amsterdam · E-Mail: [email protected] · Telefon: +31 6 21847857 · Website: https://delaypaid.com

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Auftrag, den Sie DelayPaid erteilen, um einen Entschädigungs- oder Erstattungsanspruch nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (nachfolgend: EU261) in Ihrem Namen zu bearbeiten. DelayPaid ist europaweit für Fluggäste in 14 Ländern tätig (NL, BE, DE, FR, ES, PT, IT, DK, SE, NO, FI, EE, LV, LT).

Sprachfassungen und Ihr Wohnsitzland. Diese Bedingungen bestehen in mehreren Sprachfassungen. Auf den Vertrag ist niederländisches Recht anwendbar; wenn Sie jedoch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-/EWR-Land haben, behalten Sie darüber hinaus den zwingenden Verbraucherschutz dieses Landes (siehe Artikel 12). Soweit das zwingende Recht Ihres Wohnsitzlandes von diesen Bedingungen abweicht, gilt für den jeweiligen Gegenstand der Länderanhang zu diesen Bedingungen, und die für Sie günstigste Regel hat Vorrang.

Artikel 1 — Wer wir sind und was wir tun

  1. Fixers B.V., handelnd unter dem Namen DelayPaid („DelayPaid", „wir", „uns"), übernimmt auf Grundlage einer von Ihnen erteilten Vollmacht die Bearbeitung von Entschädigungs- und Erstattungsansprüchen nach EU261 (Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung) sowie damit zusammenhängender Ansprüche.
  2. Wir handeln als Ihr Bevollmächtigter. Der Anspruch bleibt stets Ihrer: Wir kaufen Ihren Anspruch nicht ab, und es geht kein Recht an der Forderung oder an der Entschädigung auf uns über (keine Abtretung/Zession). Siehe auch Artikel 6 und die Vollmacht.
  3. In einem etwaigen Gerichtsverfahren bleiben Sie die klagende Partei; DelayPaid handelt als Ihr Bevollmächtigter. Soweit das Gesetz dies zulässt und es sinnvoll ist (Tier 1: der Flug berührt einen niederländischen Flughafen oder die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in den Niederlanden), führen wir das Verfahren in Ihrem Namen vor dem niederländischen Kantonrechter. Für sonstige EU-/EWR-Flüge (Tier 2) arbeiten wir außergerichtlich und schalten erforderlichenfalls die zuständige nationale Aufsichtsbehörde (NEB) ein; ein Gerichtsverfahren erfolgt dann nur über einen lokalen Partner.

Artikel 2 — Unsere Vergütung: no cure, no pay (25 % inkl. MwSt.)

  1. Unsere Vergütung beträgt 25 % inkl. MwSt. des tatsächlich zuerkannten Entschädigungsbetrags nach Artikel 7 EU261. Die festen EU261-Beträge und unsere darauf entfallende Vergütung sind:
    Zuerkannte Entschädigung (Art. 7 EU261)Unsere Vergütung (25 % inkl. MwSt.)Sie erhalten
    € 250€ 62,50€ 187,50
    € 400€ 100,00€ 300,00
    € 600€ 150,00€ 450,00
    € 300 (bei Halbierung, Art. 7 Abs. 2 EU261)€ 75,00€ 225,00
    Rechenbeispiel: Entschädigung € 400 → unsere Vergütung € 100 (inkl. MwSt.) → Sie erhalten € 300.
  2. Auf gesetzliche Zinsen und erstattete Auslagen berechnen wir keine Vergütung: diese stehen Ihnen vollständig zu.
  3. Ist der Anspruch nicht erfolgreich, zahlen Sie nichts — auch keine Kosten für das Gericht oder den Gerichtsvollzieher. Es gibt keine Anmelde-, Bearbeitungs- oder Verwaltungskosten.
  4. Vergleichen wir uns mit Ihrer Zustimmung auf einen niedrigeren Betrag als die feste EU261-Entschädigung, so gilt die Vergütung von 25 % inkl. MwSt. auf diesen niedrigeren Betrag.
  5. Sind mehrere Fluggäste auf einer Buchung, so unterzeichnet jeder Fluggast eine eigene Vollmacht, und die Vergütung gilt je Fluggast auf dessen eigene Entschädigung.
  6. Diese Vergütung ist ein eigener Anspruch von DelayPaid aus diesem Auftrag, den DelayPaid im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzieht; es handelt sich nicht um das Inkasso einer Forderung eines Dritten und nicht um eine abgetretene Forderung.
  7. Diese Vergütung ist auch dann geschuldet, wenn die Fluggesellschaft unmittelbar an Sie zahlt. Wie das funktioniert und wann dies gerade nicht gilt, steht in Artikel 4.

Artikel 3 — Sie können es auch selbst, kostenlos

Sie können Ihren Anspruch auch selbst und kostenlos unmittelbar bei der Fluggesellschaft geltend machen und anschließend gegebenenfalls bei der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (in den Niederlanden die Inspectie Leefomgeving en Transport) oder bei Gericht. Wir nehmen Ihnen diese Arbeit gegen die Vergütung aus Artikel 2 ab. Unsere „kostenlose Prüfung" vorab kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts; erst wenn Sie den Auftrag (die Vollmacht) unterzeichnen, gilt im Erfolgsfall die Vergütung aus Artikel 2.

Artikel 4 — Zahlung, Weiterleitung und unmittelbare Zahlung durch die Fluggesellschaft

  1. In der Vollmacht bestimmen Sie unser Bankkonto als Zahlungsadresse. Wir empfangen diese Zahlung für Ihre Rechnung (treuhänderischer Empfang); der Betrag steht Ihnen zu. Erhalten wir die Entschädigung, so leiten wir Ihren Anteil innerhalb von 5 Werktagen weiter und übersenden eine klare Abrechnung. Die Bestimmung dieser Zahlungsadresse ist ausdrücklich keine Abtretung Ihrer Forderung.
  2. Die Vergütung ist geschuldet, weil und soweit der Anspruch durch die Tätigkeit von DelayPaid zur Auszahlung geführt hat, unabhängig davon, an wen die Fluggesellschaft zahlt. Zahlt die Fluggesellschaft unmittelbar an Sie, so gilt diese Zahlung ausschließlich als Art der Einziehung; die Vergütung bleibt dann in gleicher Weise geschuldet, als angemessene Vergütung für die von DelayPaid vollständig erbrachte Tätigkeit. Sie melden eine unmittelbare Zahlung innerhalb von 7 Tagen und entrichten die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
  3. Hat DelayPaid den Anspruch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Fluggesellschaft aus eigenem Antrieb zur Auszahlung übergeht, noch nicht eingereicht oder bearbeitet, so ist keine Vergütung geschuldet.
  4. Vergleichen wir uns (mit Ihrer Zustimmung) auf einen niedrigeren Betrag, so gilt die Vergütung auf diesen niedrigeren Betrag (Artikel 2 Absatz 4).

Artikel 5 — Was wir tun und was wir nicht versprechen

  1. Wir erledigen den gesamten Schriftverkehr: den Anspruch einreichen, die Korrespondenz führen, Mahnungen versenden und — soweit dies möglich und sinnvoll ist (Tier 1) — das Verfahren vor dem Kantonrechter in Ihrem Namen führen.
  2. Wir geben vorab eine ehrliche Einschätzung, wir garantieren jedoch kein Ergebnis. Kein Anspruch ist sicher; Erfolg ist niemals das Standardergebnis.
  3. Wir dürfen einen Anspruch begründet ablehnen oder einstellen, wenn er nach unserer Einschätzung nicht durchsetzbar ist (zum Beispiel bei außergewöhnlichen Umständen oder einer abgelaufenen Frist). Das kostet Sie nichts.
  4. Die Bearbeitungsdauer beträgt realistisch Wochen bis Monate, bei einem Gerichtsverfahren länger. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
  5. Für rein innerbritische Ansprüche und einige ausländische Strecken führen wir das Verfahren nicht selbst; in diesem Fall verweisen wir Sie kostenlos an den zuständigen Weg (zum Beispiel CAA/AviationADR im Vereinigten Königreich) und übertragen Ihr Dossier auf Wunsch kostenlos.

Artikel 6 — Ihre Forderung bleibt Ihre; wir sind nur bevollmächtigt

  1. Sie bleiben jederzeit Inhaber der Forderung und, in einem etwaigen Verfahren, selbst die Prozesspartei. DelayPaid handelt ausschließlich in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung; es geht kein Recht an der Forderung oder an der Entschädigung auf DelayPaid über.
  2. Wir sind befugt, die Vollmacht auf Verlangen des Gerichts schriftlich vorzulegen (Art. 80 Abs. 2 der niederländischen ZPO, Rv). Deshalb halten wir je Fluggast fest, welchen Text Sie angenommen haben (siehe Artikel 11).
  3. Wir sind befugt, in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung einen Gerichtsvollzieher mit Zustellung und Vollstreckung zu beauftragen sowie in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung zugesprochene Verfahrenskosten und Nachkosten entgegenzunehmen.

Artikel 7 — Was wir von Ihnen erwarten

  1. Sie liefern die angeforderten Unterlagen (wie Buchungsbestätigung und Bordkarte) und tragen Ihre Angaben wahrheitsgemäß ein.
  2. Sie haben diesen Anspruch nicht bereits selbst eingereicht und nicht bei einem anderen Büro anhängig, und Sie tun dies auch nicht neben uns.
  3. Kommuniziert die Fluggesellschaft unmittelbar mit Ihnen über diesen Anspruch, so leiten Sie dies innerhalb von 7 Tagen an uns weiter.

Artikel 8 — Ausweisdokument und Identitätserklärung

  1. Wir bitten standardmäßig um eine Kopie Ihres Ausweisdokuments, da ein Teil der Fluggesellschaften dies vor der Auszahlung verlangt. Sie dürfen dies aufschieben: Wir starten den Anspruch auch ohne und fordern die Kopie erst an, sobald eine Gesellschaft sie tatsächlich verlangt (außer wenn die Gesellschaft sie sofort verlangt).
  2. Schwärzen Sie auf der Kopie selbst Ihre Sozialversicherungsnummer (BSN) und das Passfoto. Wir speichern Ihre BSN niemals. Sie bestätigen vor dem Hochladen, dass BSN und Passfoto geschwärzt sind; einen nicht geschwärzten Upload vernichten wir sofort, ohne ihn anzusehen.
  3. Bei der Unterzeichnung erklären Sie, dass Sie der Fluggast sind (oder befugt sind, für den Fluggast zu handeln) und dass Ihre Angaben richtig sind. Wir halten dabei einen Audit-Nachweis fest (siehe Artikel 11).
  4. Wir löschen die Kopie Ihres Ausweisdokuments, sobald Ihr Anspruch endgültig abgeschlossen ist, mit einer absoluten Höchstdauer von 2 Jahren. Siehe im Übrigen die Datenschutzerklärung (Artikel 10).

Artikel 9 — Widerruf und Kündigung

  1. Widerrufsrecht (14 Tage). Sie dürfen diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach seinem Abschluss ohne Angabe von Gründen kostenlos widerrufen (auflösen). Sie tun dies, indem Sie uns dies unmissverständlich mitteilen, zum Beispiel mit dem Muster-Widerrufsformular, das zu diesen Bedingungen gehört und auf der Website heruntergeladen werden kann, oder per E-Mail an [email protected].
  2. Sofortiger Beginn während der Widerrufsfrist. Möchten Sie, dass wir bereits mit Ihrem Anspruch beginnen, während Ihre Widerrufsfrist noch läuft, so bitten wir Sie hierfür im Onboarding um Ihre ausdrückliche vorherige Zustimmung („Ich ersuche DelayPaid, unmittelbar mit der Ausführung zu beginnen, auch wenn meine Widerrufsfrist noch läuft"). Widerrufen Sie danach, während wir bereits begonnen haben, so zahlen Sie eine anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachte Arbeit: die Anzahl der aufgewendeten Stunden multipliziert mit einem Stundensatz von € 95 exkl. MwSt., höchstens jedoch die Vergütung aus Artikel 2 (25 % inkl. MwSt. des gesetzlichen Entschädigungsbetrags).
  3. Kein Ersuchen um sofortigen Beginn = nichts geschuldet. Haben Sie uns nicht ausdrücklich ersucht, bereits während der Widerrufsfrist zu beginnen, so schulden Sie bei Widerruf nichts für die etwaig bereits erbrachten Tätigkeiten.
  4. Verlust des Widerrufsrechts. Ihr Widerrufsrecht erlischt erst, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist und Sie vorab, als gesondert angekreuztes Element im Onboarding, erklärt haben, auf Ihr Widerrufsrecht zu verzichten, sobald wir vollständig erfüllt haben („Ich verzichte auf mein Widerrufsrecht, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht ist, und verstehe, dass ich bei Widerruf eine anteilige Vergütung für die bereits erbrachte Arbeit schulde"). Ohne diese gesonderte Verzichtserklärung behalten Sie Ihr Widerrufsrecht.
  5. Kündigung nach der Widerrufsfrist. Nach der Widerrufsfrist können Sie den Auftrag jederzeit kündigen. Wir sind dabei nicht schadensersatzpflichtig. Läuft der Anspruch noch und haben Sie uns ersucht zu beginnen, so darf DelayPaid einen nach Billigkeit festgesetzten Teil der Vergütung berechnen: die Anzahl der aufgewendeten Stunden multipliziert mit € 95 exkl. MwSt., höchstens jedoch die Vergütung aus Artikel 2.
  6. Auszahlung nach der Kündigung. Wird die Entschädigung nach Ihrer Kündigung infolge unserer Tätigkeit ausgezahlt, so ist die Vergütung aus Artikel 2 geschuldet, sofern (i) wir den Anspruch nachweislich vor Ihrer Kündigung schriftlich eingereicht hatten und (ii) die Auszahlung innerhalb von 12 Monaten nach der Kündigung erfolgt. Eine etwaig bereits gezahlte Kündigungsvergütung (Absatz 5) wird hierauf angerechnet.

Artikel 10 — Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung auf https://delaypaid.com. Kurz: Wir verarbeiten nur, was zur Bearbeitung Ihres Anspruchs erforderlich ist, teilen diese ausschließlich mit der Fluggesellschaft und erforderlichenfalls mit dem Gericht, dem Gerichtsvollzieher oder der Aufsichtsbehörde und bewahren Ihr Dossier bis höchstens 2 Jahre nach Abschluss auf (die Kopie Ihres Ausweisdokuments kürzer — siehe Artikel 8 Absatz 4). Bei Ansprüchen gegen Fluggesellschaften außerhalb des EWR (zum Beispiel in den USA, der Türkei, den Golfstaaten oder Asien) können Ihre Daten an ein Land ohne Angemessenheitsbeschluss übermittelt werden; wir verwenden nach Möglichkeit Standardvertragsklauseln (SCC) und weisen Sie auf das begrenzte Restrisiko in der Datenschutzerklärung und bei der Aufnahme hin.

Artikel 11 — Elektronische Unterzeichnung und Dokumentation

  1. Sie unterzeichnen den Auftrag und die Vollmacht auf elektronischem Weg im Moment der Einreichung (Zeitpunkt, IP-Adresse und der Ihnen angezeigte Text werden dabei protokolliert). Anschließend bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse über einen Verifizierungslink (Double-Opt-in); diese Bestätigung betrifft ausschließlich Ihre E-Mail-Adresse und ist keine Voraussetzung für die Gültigkeit der bereits erteilten Unterschrift.
  2. Wir halten je Fluggast fest: Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, die verifizierte E-Mail-Adresse, den PNR, die IP-Adresse, das verwendete Gerät/den Browser, den Zeitpunkt in UTC, Ihre Identitätserklärung sowie den vollständigen Text und die Version der Vollmacht und dieser Bedingungen, wie sie Ihnen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung angezeigt wurden. So können wir je einzelnem Fluggast eine schriftliche Vollmacht vorlegen, wenn das Gericht dies auf Grundlage von Art. 80 Abs. 2 Rv verlangt.
  3. Für größere oder streitige Dossiers kann DelayPaid eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur (eIDAS) verlangen.

Artikel 12 — Anwendbares Recht und der Schutz Ihres Wohnsitzlandes

  1. Auf diesen Vertrag ist niederländisches Recht anwendbar.
  2. Soweit Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat haben, behalten Sie darüber hinaus den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts dieses Landes, die ohne diese Rechtswahl auf Sie anwendbar wären (Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008, „Rom I"); die für Sie günstigste Bestimmung hat Vorrang. Dieser Hinweis ist Bestandteil jeder Sprachfassung dieser Bedingungen.
  3. Die zwingenden Abweichungen je Wohnsitzland (wie die Widerrufsfrist, Informationspflichten, die Form der Vollmacht und der zuständige Gerichtsstand) stehen im Länderanhang zu diesen Bedingungen.

Artikel 13 — Haftung

  1. Wir führen den Auftrag sorgfältig aus. Unsere Haftung ist auf den Betrag beschränkt, den unsere Berufshaftpflichtversicherung im betreffenden Fall auszahlt, oder — wenn diese nicht zahlt — auf höchstens den Entschädigungsbetrag Ihres Anspruchs. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit von DelayPaid.
  2. Wir haften nicht für Schäden durch unrichtige oder unvollständige Informationen, die Sie geliefert haben.

Artikel 14 — Beschwerden und Streitigkeiten

  1. Haben Sie eine Beschwerde, so senden Sie eine E-Mail an [email protected]. Sie erhalten innerhalb von 5 Werktagen eine inhaltliche Antwort oder, falls dies nicht gelingt, eine Nachricht, wann Sie mit dieser rechnen können. Kommen wir gemeinsam nicht weiter, so können Sie Ihre Beschwerde der zuständigen Verbraucher-Schlichtungsstelle in Ihrem Land oder dem zuständigen Gericht vorlegen.
  2. Als Verbraucher behalten Sie das Recht, vor dem Gericht Ihres eigenen Wohnorts zu prozessieren; diese Bedingungen beschränken diesen Gerichtsstand nicht. Im Übrigen ist bei einem niederländischen Gerichtsstand das zuständige Gericht der Kantonrechter zu Amsterdam, unbeschadet Artikel 12.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden eine Einheit mit der Vollmacht, dem Länderanhang je Wohnsitzland, der Datenschutzerklärung und dem Muster-Widerrufsformular. Fixers B.V. handelnd unter dem Namen DelayPaid, KvK 98817353, Amsterdam.