Flug annulliert: Ihre Rechte

Entschädigung, Erstattung, Umbuchung und Versorgungsansprüche bei Flugannullierungen nach EU261.

Bei einer Flugannullierung räumt Ihnen EU-Verordnung 261/2004 drei eigenständige Rechte ein: (1) finanzielle Entschädigung von €250–€600 pro Passagier, (2) die Wahl zwischen vollständiger Ticketerstattung und Umbuchung, sowie (3) Versorgungsansprüche (Mahlzeiten, Hotel) während der Wartezeit. DelayPaid bearbeitet Entschädigungsansprüche für Flüge in ganz Europa — von jedem EU/EWR-Abflughafen sowie für Flüge von außerhalb Europas mit einer EU/EWR-Fluggesellschaft.

Recht 1: Finanzielle Entschädigung

Die Airline schuldet Ihnen Entschädigung, es sei denn:

  • Sie haben Sie mindestens 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert, oder
  • Sie haben Sie 7–13 Tage im Voraus informiert und eine Umbuchung angeboten, die Sie nicht mehr als 4 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit ans Ziel bringt, oder
  • Die Annullierung war durch echte außergewöhnliche Umstände verursacht, die auch bei allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können.

Entschädigungsbeträge:

EntfernungEntschädigung
Bis 1.500 km€250 pro Person
1.500 – 3.500 km€400 pro Person
Über 3.500 km€600 pro Person

Recht 2: Erstattung oder Umbuchung

Unabhängig vom Grund der Annullierung und unabhängig davon, wie viel Vorlaufzeit gegeben wurde, haben Sie immer das Recht zu wählen zwischen:

  • Vollständige Erstattung des Ticketpreises für nicht genutzte Flugabschnitte, oder
  • Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug zum Zielort unter vergleichbaren Bedingungen oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl.

Recht 3: Versorgung während der Wartezeit

Während Sie auf den Ersatzflug warten, muss die Airline Folgendes bereitstellen (Art. 9 EU261):

  • Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit.
  • Hotelunterkunft und Transport zwischen Hotel und Flughafen, wenn eine Übernachtung erforderlich wird.
  • Zwei kostenlose Telefongespräche, E-Mails oder Faxe.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Umstände, die gelten: extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität, Sicherheitsbedrohungen, Streiks der Flugsicherung, nach Sicherheitshinweis entdeckte versteckte Herstellungsmängel.

Umstände, die in der Regel nicht gelten: technische Defekte im normalen Betrieb (Wallentin-Hermann-Urteil), Streiks des eigenen Personals der Airline, Überbuchung.

Ihre Möglichkeiten — ehrlich dargestellt

Sie können Ihren EU261-Anspruch kostenlos direkt bei der Airline einreichen. Bei Ablehnung können Sie kostenlos beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Beschwerde einlegen. DelayPaid übernimmt das gesamte Verfahren — einschließlich Eskalation und Gerichtsverfahren — für 25% inkl. MwSt., nur bei Erfolg.

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Häufig gestellte Fragen

Habe ich bei einer Annullierung immer Anspruch auf Entschädigung?

Nicht immer. Wenn die Airline Sie mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert hat, entfällt der Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Sie behalten jedoch das Recht auf Umbuchung oder Erstattung.

Was ist der Unterschied zwischen Erstattung und Umbuchung?

Bei einer Erstattung erhalten Sie den vollen Ticketpreis zurück. Bei einer Umbuchung bringt die Airline Sie so schnell wie möglich auf einem anderen Flug zu Ihrem Zielort unter vergleichbaren Bedingungen. Sie haben das Wahlrecht.

Kann die Airline die Entschädigung wegen außergewöhnlicher Umstände verweigern?

Ja, aber die Beweislast liegt bei der Airline. Sie muss nachweisen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände zurückzuführen ist. Technische Defekte zählen in der Regel nicht dazu. Auch Streiks des eigenen Personals sind kein außergewöhnlicher Umstand.

Wie lange habe ich nach einer Annullierung Zeit, einen Anspruch geltend zu machen?

In Deutschland 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§ 195 BGB). In den Niederlanden 2 Jahre, in Belgien 1 Jahr, in Frankreich und Spanien 5 Jahre.

Habe ich bei einer Annullierung auch Anspruch auf Verpflegung?

Ja. Wenn der Ersatzflug erst später abfliegt, haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten, Getränke, Hotelunterkunft und Transport zum Hotel und zurück (Art. 9 EU261). Diese Rechte gelten unabhängig vom Grund der Annullierung.