Flug annulliert: Ihre Rechte
Entschädigung, Erstattung, Umbuchung und Versorgungsansprüche bei Flugannullierungen nach EU261.
Entschädigung, Erstattung, Umbuchung und Versorgungsansprüche bei Flugannullierungen nach EU261.
Bei einer Flugannullierung räumt Ihnen EU-Verordnung 261/2004 drei eigenständige Rechte ein: (1) finanzielle Entschädigung von €250–€600 pro Passagier, (2) die Wahl zwischen vollständiger Ticketerstattung und Umbuchung, sowie (3) Versorgungsansprüche (Mahlzeiten, Hotel) während der Wartezeit. DelayPaid bearbeitet Entschädigungsansprüche für Flüge in ganz Europa — von jedem EU/EWR-Abflughafen sowie für Flüge von außerhalb Europas mit einer EU/EWR-Fluggesellschaft.
Die Airline schuldet Ihnen Entschädigung, es sei denn:
Entschädigungsbeträge:
| Entfernung | Entschädigung |
|---|---|
| Bis 1.500 km | €250 pro Person |
| 1.500 – 3.500 km | €400 pro Person |
| Über 3.500 km | €600 pro Person |
Unabhängig vom Grund der Annullierung und unabhängig davon, wie viel Vorlaufzeit gegeben wurde, haben Sie immer das Recht zu wählen zwischen:
Während Sie auf den Ersatzflug warten, muss die Airline Folgendes bereitstellen (Art. 9 EU261):
Umstände, die gelten: extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität, Sicherheitsbedrohungen, Streiks der Flugsicherung, nach Sicherheitshinweis entdeckte versteckte Herstellungsmängel.
Umstände, die in der Regel nicht gelten: technische Defekte im normalen Betrieb (Wallentin-Hermann-Urteil), Streiks des eigenen Personals der Airline, Überbuchung.
Sie können Ihren EU261-Anspruch kostenlos direkt bei der Airline einreichen. Bei Ablehnung können Sie kostenlos beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Beschwerde einlegen. DelayPaid übernimmt das gesamte Verfahren — einschließlich Eskalation und Gerichtsverfahren — für 25% inkl. MwSt., nur bei Erfolg.
Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Annullierung zu einer Entschädigung berechtigt.
Meinen Flug prüfenNicht immer. Wenn die Airline Sie mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert hat, entfällt der Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Sie behalten jedoch das Recht auf Umbuchung oder Erstattung.
Bei einer Erstattung erhalten Sie den vollen Ticketpreis zurück. Bei einer Umbuchung bringt die Airline Sie so schnell wie möglich auf einem anderen Flug zu Ihrem Zielort unter vergleichbaren Bedingungen. Sie haben das Wahlrecht.
Ja, aber die Beweislast liegt bei der Airline. Sie muss nachweisen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände zurückzuführen ist. Technische Defekte zählen in der Regel nicht dazu. Auch Streiks des eigenen Personals sind kein außergewöhnlicher Umstand.
In Deutschland 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§ 195 BGB). In den Niederlanden 2 Jahre, in Belgien 1 Jahr, in Frankreich und Spanien 5 Jahre.
Ja. Wenn der Ersatzflug erst später abfliegt, haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten, Getränke, Hotelunterkunft und Transport zum Hotel und zurück (Art. 9 EU261). Diese Rechte gelten unabhängig vom Grund der Annullierung.