Flug annulliert: Ihre Rechte
Entschädigung, Erstattung, Umbuchung und Versorgungsansprüche bei Flugannullierungen nach EU261.
Entschädigung, Erstattung, Umbuchung und Versorgungsansprüche bei Flugannullierungen nach EU261.
Bei einer Flugannullierung räumt Ihnen EU-Verordnung 261/2004 drei eigenständige Rechte ein: (1) finanzielle Entschädigung von €250–€600 pro Passagier, (2) die Wahl zwischen vollständiger Ticketerstattung und Umbuchung, sowie (3) Versorgungsansprüche (Mahlzeiten, Hotel) während der Wartezeit. DelayPaid bearbeitet Entschädigungsansprüche für Flüge in ganz Europa — von jedem EU/EWR-Abflughafen sowie für Flüge von außerhalb Europas mit einer EU/EWR-Fluggesellschaft.
Die Airline schuldet Ihnen Entschädigung, es sei denn:
Entschädigungsbeträge:
| Entfernung | Entschädigung |
|---|---|
| Bis 1.500 km | €250 pro Person |
| 1.500 – 3.500 km | €400 pro Person |
| Über 3.500 km | €600 pro Person |
Unabhängig vom Grund der Annullierung und unabhängig davon, wie viel Vorlaufzeit gegeben wurde, haben Sie immer das Recht zu wählen zwischen:
Während Sie auf den Ersatzflug warten, muss die Airline Folgendes bereitstellen (Art. 9 EU261):
Umstände, die gelten: extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität, Sicherheitsbedrohungen, Streiks der Flugsicherung, nach Sicherheitshinweis entdeckte versteckte Herstellungsmängel.
Umstände, die in der Regel nicht gelten: technische Defekte im normalen Betrieb (Wallentin-Hermann-Urteil), Streiks des eigenen Personals der Airline, Überbuchung.
Sie können Ihren EU261-Anspruch kostenlos direkt bei der Airline einreichen. Bei Ablehnung können Sie kostenlos beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Beschwerde einlegen. DelayPaid übernimmt das gesamte Verfahren — einschließlich Eskalation und Gerichtsverfahren — für 25% inkl. MwSt., nur bei Erfolg.
Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Annullierung zu einer Entschädigung berechtigt.
Meinen Flug prüfen