Flug annulliert: Ihre Rechte

Entschädigung, Erstattung, Umbuchung und Versorgungsansprüche bei Flugannullierungen nach EU261.

Bei einer Flugannullierung räumt Ihnen EU-Verordnung 261/2004 drei eigenständige Rechte ein: (1) finanzielle Entschädigung von €250–€600 pro Passagier, (2) die Wahl zwischen vollständiger Ticketerstattung und Umbuchung, sowie (3) Versorgungsansprüche (Mahlzeiten, Hotel) während der Wartezeit. DelayPaid bearbeitet Entschädigungsansprüche für Flüge in ganz Europa — von jedem EU/EWR-Abflughafen sowie für Flüge von außerhalb Europas mit einer EU/EWR-Fluggesellschaft.

Recht 1: Finanzielle Entschädigung

Die Airline schuldet Ihnen Entschädigung, es sei denn:

  • Sie haben Sie mindestens 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert, oder
  • Sie haben Sie 7–13 Tage im Voraus informiert und eine Umbuchung angeboten, die Sie nicht mehr als 4 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit ans Ziel bringt, oder
  • Die Annullierung war durch echte außergewöhnliche Umstände verursacht, die auch bei allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können.

Entschädigungsbeträge:

EntfernungEntschädigung
Bis 1.500 km€250 pro Person
1.500 – 3.500 km€400 pro Person
Über 3.500 km€600 pro Person

Recht 2: Erstattung oder Umbuchung

Unabhängig vom Grund der Annullierung und unabhängig davon, wie viel Vorlaufzeit gegeben wurde, haben Sie immer das Recht zu wählen zwischen:

  • Vollständige Erstattung des Ticketpreises für nicht genutzte Flugabschnitte, oder
  • Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug zum Zielort unter vergleichbaren Bedingungen oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl.

Recht 3: Versorgung während der Wartezeit

Während Sie auf den Ersatzflug warten, muss die Airline Folgendes bereitstellen (Art. 9 EU261):

  • Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit.
  • Hotelunterkunft und Transport zwischen Hotel und Flughafen, wenn eine Übernachtung erforderlich wird.
  • Zwei kostenlose Telefongespräche, E-Mails oder Faxe.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Umstände, die gelten: extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität, Sicherheitsbedrohungen, Streiks der Flugsicherung, nach Sicherheitshinweis entdeckte versteckte Herstellungsmängel.

Umstände, die in der Regel nicht gelten: technische Defekte im normalen Betrieb (Wallentin-Hermann-Urteil), Streiks des eigenen Personals der Airline, Überbuchung.

Ihre Möglichkeiten — ehrlich dargestellt

Sie können Ihren EU261-Anspruch kostenlos direkt bei der Airline einreichen. Bei Ablehnung können Sie kostenlos beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Beschwerde einlegen. DelayPaid übernimmt das gesamte Verfahren — einschließlich Eskalation und Gerichtsverfahren — für 25% inkl. MwSt., nur bei Erfolg.

Anspruch prüfen

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Annullierung zu einer Entschädigung berechtigt.

Meinen Flug prüfen

Verwandte Leitfäden