Ryanair Verspätung: Ihre Rechte und Entschädigung

Unabhängiger Leitfaden zu EU261-Ansprüchen bei Ryanair — auch wenn der erste Antrag abgelehnt wurde.

Hinweis: DelayPaid ist nicht mit Ryanair verbunden. Diese Seite bietet unabhängige Verbraucherinformationen auf Grundlage der EU-Verordnung 261/2004.

Für einen Ryanair-Flug von einem EU/EWR-Flughafen mit einer Ankunftsverspätung von 3 Stunden oder mehr gibt Ihnen EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf €250 oder €400 pro Person. Ryanair ist dafür bekannt, überdurchschnittlich viele Erstanträge abzulehnen — aber eine Erstablehnung ist nicht das Ende. Nach Eskalation werden viele Ansprüche letztendlich anerkannt. DelayPaid bearbeitet Entschädigungsansprüche für Ryanair-Flüge in ganz Europa.

Entschädigungsbeträge für Ryanair-Flüge

Ryanair betreibt hauptsächlich Kurz- und Mittelstreckenrouten:

FlugdistanzMin. AnkunftsverspätungEntschädigung
Bis 1.500 km≥ 3 Stunden€250 pro Person
1.500 – 3.500 km≥ 3 Stunden€400 pro Person

Gilt EU261 für Ryanair?

Ja. Obwohl Ryanair ein irisches Unternehmen ist, gilt EU-Verordnung 261/2004 für alle Flüge von EU-Flughäfen, unabhängig von der Nationalität der Airline. Jeder Ryanair-Flug von Eindhoven oder Schiphol fällt unter EU261.

Typische Ryanair-Argumente — und wie Sie reagieren

Außergewöhnliche Umstände: Ryanair beruft sich häufig auf außergewöhnliche Umstände. Technische Defekte des normalen Betriebs zählen laut EuGH (Wallentin-Hermann) nicht dazu.

Gutschein statt Bargeld: Sie haben das Recht auf Banküberweisung. Gutscheine müssen Sie nicht akzeptieren.

Schritt für Schritt: Anspruch bei Ryanair stellen

  1. Bordkarte, Buchungsbestätigung und Nachweis der tatsächlichen Ankunftszeit zusammenstellen.
  2. Anspruch über das Online-Formular von Ryanair (ryanair.com) oder per E-Mail einreichen.
  3. Explizit auf EU-Verordnung 261/2004, den genauen Betrag und Zahlung per Banküberweisung hinweisen.
  4. Bei ausbleibender Reaktion (nach 8 Wochen) oder Ablehnung eskalieren.

Was tun bei Ablehnung?

  • ILT (Niederlande): Kostenlose Beschwerde möglich.
  • Niederländische Gerichte: Für NL-Abflüge zuständig.
  • DelayPaid: Übernahme des gesamten Verfahrens auf No-Win-No-Fee-Basis (25% inkl. MwSt.).

In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Ende des Flugjahres. In den Niederlanden 2 Jahre.

Ihre Optionen — ehrlich dargestellt

  • Anspruch kostenlos und selbst über ryanair.com einreichen.
  • Bei Ablehnung kostenlos Beschwerde beim LBA einlegen.
  • DelayPaid übernimmt das Verfahren für 25% inkl. MwSt., nur bei Erfolg.

Ryanair-Flug prüfen

Geben Sie Ihre Flugdaten ein und erhalten Sie innerhalb von 30 Sekunden eine erste Einschätzung.

Meinen Flug prüfen

Häufig gestellte Fragen

Lehnt Ryanair EU261-Ansprüche immer ab?

Ryanair lehnt einen vergleichsweise hohen Anteil an Erstanträgen ab. Bei einer zweiten Einreichung oder Einschaltung eines Inkassobüros oder Gerichts werden jedoch viele Ansprüche letztendlich anerkannt. Eine Erstablehnung ist kein endgültiges Urteil.

Zahlt Ryanair Entschädigung in bar oder als Gutschein?

Nach EU261 haben Sie immer das Recht auf Barzahlung (Banküberweisung). Ryanair darf Ihnen einen Gutschein anbieten, Sie sind jedoch nicht verpflichtet, diesen anzunehmen. Sie können immer auf Barzahlung bestehen.

Von welchen niederländischen Flughäfen fliegt Ryanair?

Ryanair fliegt von Eindhoven Airport (EIN) und Amsterdam Schiphol (AMS). Eindhoven ist Ryanairs größte Basis in den Niederlanden.

Welche Verjährungsfrist gilt für einen Ryanair-Anspruch?

Für Flüge von niederländischen Flughäfen gilt niederländisches Recht: eine Ausschlussfrist von 2 Jahren (Art. 8:1835 BW), die sich nicht durch ein Schreiben unterbrechen lässt. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre ab Ende des Flugjahres. Ryanairs irische Herkunft ist irrelevant, wenn der Flug in der EU abflog.

Kann ich Ryanair vor einem niederländischen Gericht verklagen?

Ja. Für Flüge von niederländischen Flughäfen sind niederländische Gerichte zuständig. Sie müssen nicht in Irland klagen. Bei Forderungen bis €5.000 ist der Kantonrechter zuständig.